Wie zentral eine effektive Wissenschaftskommunikation für gesellschaftliche Prozesse ist, zeigte sich im Rahmen einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zudem einmal mehr im Jahr 2019. Für nahezu 60 Jahre wurden Menschen mit einer langjährigen Abhängigkeitserkrankung anders als Menschen mit anderen psychischen Störungen behandelt und vom IV-Rentenbezug grundsätzlich ausgeschlossen. Mit dem Urteil 9C_724/2018 vom 11. Juli 2019 hat das Bundesgericht diese Rechtsprechung nun geändert und sich dabei bezüglich der neuesten medizinischen und juristischen Entwicklungen vor allem auf wissenschaftliche Arbeiten unter Federführung des FPD berufen. Seit dem Sommer gilt nun, dass diagnostizierten Abhängigkeitserkrankungen nicht von vornherein jegliche IV-Relevanz abgesprochen wird, sondern wie bei anderen psychischen Störungen im Einzelfall ermittelt wird, ob und wie sich dieses auf die Funktions- bzw. Arbeitsfähigkeit auswirkt.
Link zu Urteil 9C_724/2018
Hier geht es zu den zitierten Publikationen Liebrenz et al. (2016a) und Liebrenz et al. (2016b).