Von Mitarbeitenden des FPDs werden aktuell drei Vorlesungen angeboten.
Einführung in die Forensische Psychiatrie und Psychologie
Diese Veranstaltung wird unter der Leitung von Prof. Dr. med. Michael Liebrenz durchgeführt, wobei die einzelnen Vorlesungen im Stile einer Ringvorlesung von verschiedenen Mitarbeitenden unseres Dienstes sowie externen ausgewiesenen Expert*innen des Feldes durchgeführt werden. Das Ziel der Veranstaltung ist es, Rechtsanwendende und interessierte Studierende aus der Medizin und Psychologie in den Bereich der Forensischen Psychiatrie und Psychologie einzuführen und mit wichtigen Konzepten, Theorien und Methoden vertraut zu machen. Neben den psychopathologischen Grundbegriffen werden im Rahmen der Vorlesung verschiedene Störungsbilder sowie deren forensische Relevanz und Therapiemöglichkeiten besprochen. Ferner werden die Studierenden an verschiedene Formen der Begutachtungen (z.B. strafrechtliches Gutachten, Möglichkeiten und Grenzen der Legalprognose, testpsychologische Zusatzgutachten) herangeführt. Diese Veranstaltung findet jeweils im Herbstsemester statt.
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Spezielle Themen aus der Forensischen Psychiatrie und Psychologie
Diese Veranstaltung bildet die Fortsetzung der Einführungsvorlesung. Sie wird ebenfalls unter der Leitung von Prof. Dr. med. Michael Liebrenz durchgeführt und hat wiederum das Format einer Ringvorlesung. Anknüpfend an die Vorlesung aus dem Herbstsemester werden verschiedene Themenbereiche vertieft und Einblicke in die Schwerpunkte der Referent*innen aus unserem Dienst gewährt. Zu möglichen Themen gehören u.a. Beurteilung von Hafterstehungsfähigkeit, Waffenfähigkeit, aber auch versicherungsrechtliche Begutachtung sowie wissenschaftliche Literaturrecherche für die Praxis. Diese Veranstaltung findet jeweils im Frühjahrssemester statt.
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Rechtspsychologie
Diese Vorlesung wird von Dr. phil. Helen Wyler im Lehrauftragsverhältnis durchgeführt. Das Ziel der Vorlesung ist es, die Studierenden mit zentralen wissenschaftlichen Befunden und Erkenntnissen aus der Psychologie vertraut zu machen, welche für ihre zukünftige praktische Arbeit in den verschiedenen Bereichen des Straf- und Zivilrechts oder im Bereich der Rechtspsychologie von Nutzen sein können. Dazu gehört auch die Entwicklung eines allgemeinen Verständnisses der rechtspsychologischen Forschung, um empirische Befunde besser einordnen zu können. Der Schwerpunkt der Vorlesung liegt auf Inhalten, die bei der Aufklärung von Straftaten und bei der Urteilsfindung von Bedeutung sind (u.a. Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, Lügenerkennung, Befragung von Verdächtigten und (vulnerablen) Zeug*innen, Urteilsfehler). Diese Veranstaltung findet jeweils im Frühjahrssemester statt.