Der FPD besteht aus zwei Hauptpfeilern:
Forensische Psychiatrie
Die forensische Psychiatrie, der zentrale Pfeiler unseres Dienstes, ist ein Fachgebiet, das sich in besonderer Weise mit rechtlichen Aspekten befasst, die sich im Zusammenhang mit psychischen Störungen ergeben können. Dazu zählen für uns neben der Beantwortung gutachterlicher Fragestellungen (z.B. in Hinblick auf Schuldfähigkeit und Legalprognose) auch die Untersuchung von Aspekten, die sich aus der Versorgung von inhaftierten Menschen mit psychischen Störungen, ergeben.
Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie, ein zweiter Pfeiler unseres Dienstes, befasst sich mit den Anwendungen psychologischer Theorien, Methoden und Ergebnisse auf Probleme des Rechtswesens. Dazu gehören bei uns z.B. die testpsychologische Begutachtung, aber auch die Vermittlung und Anwendung von Fachwissen in Bereichen wie Einvernahmen, Täuschung, Suggestion, Gedächtnis und Urteilsfehler.